Bislang gibt es kaum wissenschaftliche Erkenntnisse zur Telepflege in der Langzeitpflege. Um das zu ändern, wurde der GKV-Spitzenverband vom Bundesministerium für Gesundheit damit beauftragt, das Modellprogramm zur Erprobung der Telepflege nach § 125a SGB XI von 2022 bis 2025 durchzuführen. Ziel war es, telepflegerische Anwendungsfelder zu identifizieren und parallel zu evaluieren, inwieweit Telepflege pflegebedürftige Menschen und deren An- und Zugehörige als auch das Pflegepersonal in der pflegerischen Versorgung entlastet und unterstützt.
Der GKV-Spitzenverband lädt zur Vorstellung der Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation ein. Erfahrungsberichte der geförderten Projekte im Umgang mit Video im Pflegealltag runden die Veranstaltung ab. Die Veranstaltung richtet sich an Verbände der Pflege, der Digitalwirtschaft, Berufsverbände, der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene sowie alle Interessierten.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!