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Mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) wurde hierzulande ein neues Kapitel in der Regulierung neuer patentgeschützter Arzneimittel aufgeschlagen. Demnach vereinbart der GKV-Spitzenverband mit pharmazeutischen Unternehmern auf Grundlage des jeweiligen Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Nutzenbewertung nach § 35a Abs. 3 SGB V Erstattungsbeträge für neue Arzneimittel.

Seit 2011 leisten wir damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung durch Transparenz sowie Ausgabensteuerung. Aktuell zeigt sich aber auch dringender Weiterentwicklungsbedarf. So führen die vermehrt auftretenden beschleunigten Zulassungen von neuen Arzneimitteln zu Erkennt­nislücken und Unsicherheiten mit Auswirkung auf die Nutzenbewertung und die Preisverhandlung. Auch die Versorgung innerhalb neuer Therapiekonzepte bringt Herausforderungen mit sich.

Dazu bieten wir Ihnen im Rahmen des AMNOG-Infotags ein informatives Programm an und freuen uns mit Ihnen in den Austausch zu treten.

Dieses Jahr öffnen wir die Veranstaltung am Vormittag über die Krankenkassen hinaus für die interessierte Fachöffentlichkeit. Das Nachmittagsprogramm bleibt ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Krankenkassen und deren Verbänden vorbehalten sowie dem Bundesministerium für Gesundheit und Dienstleistern, die mit dem AMNOG-Verfahren betraut sind.